Ihr Spezialist für
Thermodesinfektoren

AGB's

AGBs der Firma MediDes Lutz Sager, Im Weingärtle 4, 75217 Birkenfeld


1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der Firma MediDes Lutz Sager und ihren Kunden bei Dienstleistungen im Bereich der Medizintechnik. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma MediDes.

2. Haftung In Fällen vertraglicher und sonstiger Schadensersatzansprüche im Rahmen ihrer Dienstleistungen haftet die Firma MediDes für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. In Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet die Firma MediDes nur, sofern sie eine Pflicht verletzt hat, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verhinderung der beauftragten Leistung durch Streik oder höhere Gewalt ruhen Rechte und Pflichten der Vertragspartner für die Dauer der Hinderungsgründe. Schadensersatzansprüche gegen die Firma MediDes aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

3. Gewährleistung Die Firma MediDes führt Ihre Dienstleistungen unter Einhaltung gesetzlicher Forderungen, Verordnungen, Richtlinien und DIN ISO Normen durch. Für Mängel an gelieferten neuen Gegenständen oder erbrachten Dienstleistungen leistet die Firma MediDes nach den folgenden Bestimmungen Gewähr: Wird der Firma MediDes nachgewiesen, dass sie bei einer Instandhaltung den Gerätezustand nicht ordnungsgemäß hergestellt hat, so leistet sie dafür Gewähr, dass die durch die erbrachte Dienstleistung entstandenen Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigt werden. Die Gewähr besteht in einer unentgeltlichen Nachbesserung. Eventuelle Mängel sind der Firma MediDes unverzüglich schriftlich anzuzeigen; erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung und andere Mängel, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens 10 Tage nach der Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen die Firma MediDes abgeleitet werden. Die Gewährleistung für ausgetauschte Teile im Rahmen von Reparaturarbeit beträgt sechs Monate ab Erbringung der jeweiligen Leistung, es sei denn, ein Hersteller gibt eine weitergehende Garantie. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Arbeiten. Hat der Kunde den Gewährleistungsanspruch innerhalb der genannten Gewährleistungsfristen schriftlich erhoben, so ist die Firma MediDes verpflichtet, die zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma MediDes die Möglichkeit für Nachbesserungsarbeiten zum Zweck der Erfüllung der Gewährleistung zu ermöglichen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist die Firma MediDes von ihrer Gewährleistungspflicht befreit. Die Qualität der beauftragten Leistungen der Firma MediDes bezieht sich stets auf den vom Hersteller festgelegten Sollzustand des aktiven Medizinproduktes. Die Gewährleistung kann nicht auf Mängel zurückgeführt werden, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter bzw. Verwendung von systemfremden Teilen zu Veränderungen geführt haben.
Gleiches gilt bei Funktionsstörungen, die durch unsachgemäßen bzw. vorschriftswidrigen Betrieb entstehen oder auf höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser oder sonstige ungewöhnliche Einflüsse (Raumklima, Stromversorgung, Druckluft- und Vakuumanschlüsse) zurückzuführen sind.

4. Allgemeine Zahlungsbedingungen Leistungen der Firma MediDes werden - sofern nicht vertraglich anders vereinbart - nach ihrer Erbringung einzeln in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne Abzug fällig. Aufrechnung kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung erklärt werden. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Urheberrecht Bei Weitergabe, Verwertung sowie Vervielfältigung von technischen Unterlagen, Dokumenten oder sonstigen Know-how-Informationen behält sich die Firma MediDes Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadensersatz.

6. Datenschutz / Betriebsgeheimnisse Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz macht die Firma MediDes darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten für eigene Zwecke der Firma MediDes verarbeitet und gespeichert werden. Die Firma MediDes und ihre Mitarbeiter wahren absolutes Stillschweigen über bekannt gewordene Betriebsvorgänge ihrer Kunden, soweit sie nicht in Zusammenhang mit der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften stehen. Bei gerichtlichen Untersuchungen und Schadensfällen hat die Firma MediDes den anfragenden Behörden inhaltlich vollständig Auskunft zu erteilen. Die Firma MediDes nimmt in allen Fällen eine enge Abstimmung mit dem Kunden vor.

7. Rechtslage Alle Leistungen zwischen der Firma MediDes und ihren Kunden unterliegen gültigem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Erfüllungsort / Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Unternehmens MediDes Lutz Sager, Im Weingärtle 4, 75217 Birkenfeld. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

9. Salvatorische Klausel Soweit einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand: April 2013

Download AGB
agb's